- Kirchenkreis
- Gemeinden
- Kindergärten
- Gemeinsame Dienste
- Kirchenkreisstiftung
- Glauben leben
In Ostwestfalen, angrenzend an Niedersachsen und durchzogen von dem Wiehengebirge, liegt der Evangelische Kirchenkreis Lübbecke. Ihm gehören
57321 ( 31.12.2020) Christinnen und Christen an, die in 18 Kirchengemeinden leben: Alswede, Bad Holzhausen, Blasheim, Börninghausen, Dielingen, Espelkamp, Gehlenbeck, Hüllhorst- Oberbauerschaft, Isenstedt-Frotheim, Levern, Lübbecke, Nettelstedt, Oppenwehe, Pr. Oldendorf, Pr. Ströhen, Rahden, Schnathorst und Wehdem. Damit deckt sich heute das Gebiet des Kirchenkreises, von geringfügigen (niedersächsischen) Abweichungen abgesehen, mit dem des Altkreises Lübbecke; es hat eine Größe von 569,43 km².
1818 entstand der Evangelische Kirchenkreis als Kirchenkreis Rahden. Er wurde1832 zum Kirchenkreis Lübbecke. Die Anfänge christlicher Kirche liegen im Lübbecker Land allerdings weit über tausend Jahre zurück. Mitte des 16. Jahrhunderts dann hielt reformatorisches Gedankengut hier Einzug. Der Pietismus des 17. Jahrhunderts und die Erweckungsbewegung Anfang des 19. Jahrhunderts haben viele Spuren in den lutherischen Gemeinden des Kirchenkreises hinterlassen. Dazu gehören neben ausgeprägten Frömmigkeitsstrukturen, großem diakonischen oder sozialen Engagement und die zahlreichen Posaunenchöre. Eine Besonderheit im Kirchenkreis ist eine Gemeindeneugründung nach dem Zweiten Weltkrieg: die Flüchtlings- und Vertriebenenstadt Espelkamp.
Der Kirchenkreis Lübbecke gehört zur Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Er ist mit den anderen ostwestfälischen Kirchenkreisen Herford, Minden und Vlotho in einem Gestaltungsraum miteinander verbunden. Sie bilden auch einen Kirchenkreisverband, der zum Beispiel die Telefonseelsorge in der Region unterhält oder auch die Ev. Erwachsenenbildung.
Das oberste Entscheidungsgremium des Kirchenkreises ist die Kreissynode, die in der Regel zwei Mal im Jahr tagt. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Kirchengemeinden, Synodalen Diensten und Ämtern und Werke zusammen, die von den jeweiligen Presbyterien und leitenden Gremien entsandt werden. Die Leitung des Kirchenkreises obliegt dem Kreissynodalvorstand. An dessen Spitze wird von der Kreissynode die Superintendentin oder der Superintendent gewählt. Diese hauptamtliche Funktion nimmt Superintendent Dr. Uwe Gryczan wahr.
Für die Verwaltung des Kirchenkreises, zu denen die synodalen Dienste, Ämter und Werke und der Gemeinden ist das Kreiskirchenamt zuständig. Zu seinen Aufgaben zählen die Verwaltungsgeschäfte des Kirchenkreises, der Kirchengemeinden, der Kindergärten (von denen der größte Teil im Trägerverbund organisiert ist), der 14 Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft. Dem Kirchenkreis angeschlossen ist z.B. die Jugendarbeit, die Krankenhausseelsorge und die Diakonie.