Evangelischer Kirchenkreis Lübbecke

Geschichte des Kirchenkreises Lübbecke - Superintendenten

 

Rückblick auf die Entstehung

Ebenso wie andere westfälische Kirchenkreise kann der Kirchenkreis Lübbecke auf eine fast 200-jährige Geschichte zurückblicken. Den Begriff „Kirchenkreis" sucht man bis in die Weimarer Zeit hinein allerdings vergeblich. Noch in den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts war von „Kreis-Gemeinde" oder „Kreis-Synode" die Rede. Erst in der Revidierten Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung von 1923 wird neben dem Begriff Kreis-Gemeinde die Bezeichnung Kirchenkreis verwandt. In der 1953 verabschiedeten Kirchenordnung für die Evangelische Kirche von Westfalen findet sich dann durchgängig diese Bezeichnung.
Die entscheidende Voraussetzung für die spätere Entstehung der ostwestfälischen Kirchenkreise war die Eingliederung des bis dahin selbständigen Fürstbistums Minden in das Kurfürstentum Brandenburg durch den Westfälischen Frieden von 1648.
Im jetzt weltlich gewordenen Fürstentum Minden wurden von Kurfürst Friedrich Wilhelm (Großer Kurfürst) bereits vorhandene Verwaltungsstrukturen übernommen. So blieben die Ämter Reineberg und Rahden bestehen und der Aufsicht der Regierung, die zunächst in Petershagen, seit 1669 in Minden ansässig war, unterstellt. Die Kirchenaufsicht wurde von einem Konsistorium ausgeübt, das aus dem Superintendenten und mehreren Regierungsräten bestand und der Regierung zugeordnet war. Ähnlich war die Regelung in der Grafschaft Ravensberg, zu der das Amt Limberg gehörte. Der Ravensbergische Superintendent war Mitglied des kurfürstlich-brandenburgischen Konsistoriums in Bielefeld (errichtet 1652).
Im Jahre 1719 wurden die beiden landesherrlichen Konsistorien Minden und Ravensberg zu einer gemeinsamen Behörde mit dem Sitz in Minden zusammengelegt. Dem Konsistorium oblag neben der Aufsicht über die lutherischen und katholischen Kirchenangelegenheiten die Aufsicht über das Schul- und das Armenwesen. Durch Reskript des Kurfürsten vom 11. Mai 1724 wurde dem Konsistorium auch die Entscheidung über die Besetzung von Pfarrstellen übertragen. Die beiden Superintendenten — des Fürstentums und der Grafschaft — erhielten erweiterte Kompetenzen: die Rechte der Inspektion, Visitation, Examination und Amtseinführung der Pfarrer.

Nachdem der König von Preußen auf dem Wiener Kongress (1814-1815) die territoriale Zusammenfassung seiner bis dahin nicht zusammenhängenden westlichen Gebiete erreicht hatte, konnte die preußische Provinz Westfalen gebildet werden. Auf der Ebene der Provinz wurde nun das Provinzialkonsistorium als oberste Kirchenbehörde geschaffen. Aus diesen Strukturen wird die enge Verbindung von Kirche und Staat deutlich (zum Entstehen und zur Entwicklung des Kirchenkreises Lübbecke vgl. die regionalgeschichtliche Abhandlung »Westfälische Protestanten auf dem Weg in die Moderne«, Verf. Wolfhart Beck, Schöningh 2002).
Um eine Übersicht über den Zustand des Kirchenwesens zu erhalten, hatte der Große Kurfürst bereits im Jahre 1650 eine General-Kirchenvisitation veranlasst. Zur besseren Durchführung der Visitation wurde das Fürstentum in kleinere Bereiche, sogenannte Zirkel, unterteilt, die man als Vorläufer der späteren Kirchenkreise bezeichnen kann. In unserem Bereich entstand der Zirkel Rahden mit sieben Kirchen(gemeinden). Rund 100 Jahre später - im Jahre 1740 - bildete man als Inspektionsbezirke sogenannte „Sprengel", denen in der Regel mehrere Kirchengemeinden zugeordnet waren: Es wurden die Sprengel Lübbecke, Levern mit 6 Kirchen, Schnathorst mit 4 Kirchen, Hille mit 5 Kirchen (u. a. Gehlenbeck und Blasheim) geschaffen. Nach der bereits erwähnten Entstehung der Provinz Westfalen im Jahr 1815 und der Errichtung des Provinzialkonsistoriums als oberste Kirchenbehörde für das evangelische Westfalen wurde vom Provinzialkonsistorium im Jahre 1818 die „Circumskription" erlassen. Durch diese Anordnung wurde die Provinz Westfalen in 16 Bezirke, so genannte Diözesen, eingeteilt. Dies war die Geburtsstunde der heutigen Kirchenkreise, wie man aus der in unserem Bereich gebildeten Diözese Rahden ablesen kann. Zur Diözese Rahden gehörten die Kirchengemeinden Dielingen, Wehdem, Rahden, Levern, Lübbecke, Gehlenbeck, Blasheim, Alswede, Börninghausen, Holzhausen, Pr.Oldendorf, Schnathorst, Hüllhorst, Mennighüffen, Stift Quernheim und Kirchlengern. Durch Beschluss der zweiten Provinzialsynode erfuhr der Minden-Ravensberger Raum im Jahre 1838 nochmals einige Korrekturen: Die bislang zur Diözese Rahden, deren Sitz 1832 nach Lübbecke verlegt worden war, gehörenden Gemeinden Mennighüffen, Stift Quernheim und Kirchlengern wurden dem Kirchenkreis Herford zugeordnet. Neu entstanden die Kirchenkreise VIotho und Halle/Westfalen.
Durch Kabinettsordorder vom 5. März 1835 erließ König Friedrich Wilhelm III. die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung. Mit diesem Gesetz wurden erstmals presbyteriale Elemente eingeführt, so dass jetzt Wahlen zu Presbyterien, Kreissynoden und zur Provinzialsynode stattfinden konnten.
Die Bildung der vorerwähnten Diözesen war zeitlich parallel zur Entstehung der landrätlichen Kreise verlaufen. Entsprechend dem Vorbild in der Mark Brandenburg wurden in den Jahren 1816/17 in Westfalen 36 kommunale Kreise mit einer jeweiligen Einwohnerzahl von 20 000 bis 36 000 gebildet, die als überschaubar galten und sowohl Selbstverwaltung als auch staatliche Aufgaben wahrnahmen. Der ursprüngliche Sitz der landrätlichen Kreisverwaltung war ebenfalls Rahden gewesen; 1832 wurde dann die Kreisverwaltung nach Lübbecke verlegt. Mit der 1831 erfolgten Abtrennung der Kirchspiele Hüllhorst und Schnathorst sowie des Dorfes Oberbauerschaft vom damaligen Kreis Bünde und der Zuordnung dieses Bereichs zum Kreis Rahden (später Lübbecke) waren der landrätliche Kreis und die Kreissynode (der Kirchenkreis) fast deckungsgleich. Diese Lösung entsprach in nahezu idealer Weise den Vorstellungen der preußischen Reformer.
Die enge Verflechtung von Kirche und Staat zeigte sich in vielen Bereichen, insbesondere im niederen Schulwesen, das im 19. Jahrhundert durchweg dem kirchlichen Einflussbereich unterlag. Zwar hatte der preußische Staat im Schulaufsichtsgesetz von 11. März 1873 die staatliche Schulhoheit festgeschrieben und damit geregelt, dass die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens allein eine Sache des Staates war; tatsächlich aber nahmen Geistliche die Aufsicht über die Volksschulen wahr und übten mit obrigkeitlichen Befugnissen prägenden Einfluss aus. Als Orts- und Kreisschulinspektoren führten sie Schulvisitationen durch und traten als direkte Vorgesetzte der Lehrer auf.
Die Ausrichtung auf eine kirchennahe religiöse Erziehung war auch dadurch gewährleistet, dass durch das Volksschulunterhaltungsgesetz vom 27. Juli 1906 das Konfessionsprinzip für das gesamte preußische Schulwesen festgeschrieben war.
Der Einfluss der Kirche auf das Schulwesen erklärt sich nicht der Form desStaatskirchentumes. Der preußische König war zugleich summus episcopus und damit kirchenregimentliches Haupt.
Der enge Schulterschluss von Thron und Altar wurde zu Beginn des ersten Weltkrieges besonders deutlich. Aus heutiger Sicht ist es kaum nachvollziehbar, dass nach bedeutenden Siegen der deutschen Truppen allerorts die Kirchenglocken läuteten und sogar Dankgottesdienste abgehalten wurden. Andererseits wurden in evangelischen Bevölkerungskreisen militärische Niederlagen als nationales Unglück empfunden. Anlässlich der allgemeinen Mobilmachung hatte der Lübbecker Pfarrer Ernst Güse in einer Versammlung des örtlichen Ev. Arbeitervereins ausgerufen, dass die Losung jetzt sein müsse: „Mit Gott für König und Vaterland, für Kaiser und Reich".
Umso tiefgreifender war der Schock, als mit der erzwungenen Abdankung Wilhelms II. das Staatswesen zusammenbrach. Die Protestanten in den alten preußischen Provinzen hatten jetzt ihren Summus episcopus und damit ihr kirchenregimentliches Haupt verloren.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges gab es heftige Auseinandersetzungen zwischen Kirche und Staat. Bereits in ihrer ersten Verlautbarung vom 13. November 1918 ließ die preußische Revolutionsregierung erkennen, dass sie eine radikale Trennung von Kirche und Staat durchsetzen wollte. Man wollte nicht nur die den Kirchen bislang gezahlten Staatszuschüsse streichen, sondern den beiden großen Kirchen nur noch einen vereinsrechtlichen Status konzedieren und den kirchlichen Besitz - von einigen Ausnahmen abgesehen - konfiszieren. Durch den Widerstand und auf Betreiben der westfälischen Provinzialkirche, die von den Superintendenten, Pfarrern, dann aber auch von den Synodalen und vielen Gemeindegliedern unterstützt wurde, kam es zur Gründung des Evangelischen Kirchenbundes für Westfalen. Diese Vereinigung, die auch von der Lübbecker Synode getragen wurde, setzte den Überlegungen der preußischen Regierung harten Widerstand entgegen.
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 fanden diese Auseinandersetzungen ein Ende. Allerdings schlossen die jetzt geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen, die später auch Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geworden sind (Artikel 140 GG), das Bestehen einer Staatskirche ausdrücklich aus. Den beiden Großkirchen wurde jedoch der Status als „Körperschaften des Öffentlichen Rechts" zugebilligt.
Sie erhielten die Berechtigung, nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen - aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten - Steuern zu erheben. Somit war das finanzielle Fundament der Großkirchen nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches bestehen geblieben. Auch diese Regelung findet sich im Grundgesetz wieder.
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung wurde auch der Schulstreit beendet. In Artikel 144 WRV war geregelt, dass nunmehr die „Schulaufsicht" durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebildete Beamte auszuüben sei.
Ausgesprochen schwierig wurde die Situation der Kirche, als einige Jahre später die Nationalsozialisten nach der Macht griffen und sie an sich rissen. Nachdem das Land Preußen und die Landeskirche im Jahre 1931 noch einen Staatsvertrag geschlossen hatten, wurde im Jahre 1934 die Provinzialsynode von der Gestapo aufgelöst. In den folgenden Jahren entwickelte sich bis zum Ende des Krieges 1945 ein erbitterter Kirchenkampf, in dem sich die Bekennende Kirche, deren geistliche Leitung Präses Karl Koch 1936 übernommen hatte, gegen Übergriffe der Deutschen Christen und der NSDAP zur Wehr setzte. Doch die Macht der Partei und des Staates war stärker: So wurde 1937 das Predigerseminar der Bekennenden Kirche in Bielefeld geschlossen.
Auch der Kirchenkreis Lübbecke geriet unter den massiven Druck des NS-Regimes. Bereits 1934 war der Zusammentritt der Kreissynode durch die Gestapo verhindert worden. In der Folgezeit fanden zwar wiederholt inoffizielle Zusammenkünfte von Mitgliedern der Synode statt. Weder konnten die an sich im Jahre 1937 anstehenden Kirchenwahlen durchgeführt werden, noch konnte das 1941 vakant gewordene Superintendentenamt ordnungsgemäß besetzt werden, so dass sich das Konsistorium 1943 veranlasst sah, den Synodalassessor Güse zum Superintendentenverwalter zu ernennen. Pfarrer Güse durfte dann später den Titel „Superintendent" führen.
Da das Thema Kirchenkampf in einem besonderen Kapitel dieser Publikation behandelt wird, soll an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichtet werden.
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches versuchte die Kirche auf allen Ebenen, so auch im Kirchenkreis Lübbecke, an die Strukturen und Entwicklungen anzuknüpfen, die die Machthaber des NS-Regimes zerschlagen hatten.
Bis zu den ersten Presbyter-Wahlen sollte allerdings noch einige Zeit vergehen. Sie fanden erst 1947 statt. Danach konnte sich auch die Synode konstituieren, die zu ihrer ersten Sitzung am 2. Juni 1948 und zu einer weiteren Sitzung am 25. August 1948 zusammentrat.
Eine zuvor am 2. Mai 1946 stattgefundene Zusammenkunft von kirchlichen Vertretern war zwar als Synode bezeichnet worden, trug diese Bezeichnung aber nicht zu Recht, denn ordnungsgemäße Wahlen hatten bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden. In den Turbulenzen der Nachkriegszeit ging es aber weniger um die Wahrung von Formalitäten als vielmehr um die Wiederbelebung kirchlichen Lebens.



Die Leitungsebene des Kirchenkreises
Die Wahlen und die Zusammensetzung kirchlicher Gremien, die Besetzung von Gemeindepfarrstellen, Superintendentenämtern und die Übertragung weiterer kirchlicher Dienste sind heute in einschlägigen kirchlichen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen umfassend geregelt.
Die Leitung eines Kirchenkreises liegt, wie es in der Generalklausel des Artikels 86 der Kirchenordnung in der Fassung vom 14. Januar 1999 heißt, „bei der Kreissynode. Die Kreissynode ist berufen, über dem kirchlichen Leben in ihrem Bereich zu wachen und es zu fördern, den Kirchengemeinden Anregung und Hilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu geben, gemeinsame Arbeiten der Kirchengemeinden in Angriff zu nehmen und an der Leitung der Evangelischen Kirche von Westfalen mitzuwirken."
Die Kreissynode wird alle vier Jahre neu gebildet. Mitglieder der Kreissynode sind:
die Superintendentin oder der Superintendent (aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung soll im Folgenden nur noch die männliche Amtsbezeichnung verwandt werden) und die übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes;
die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises, seiner Kirchengemeinden und Verbände;
die Abgeordneten der Kirchengemeinden; die vom Kreissynodalvorstand (KSV) berufenen Mitglieder.
Während die Kreissynode, deren Zuständigkeiten im einzelnen in der Kirchenordnung geregelt sind, mindestens einmal jährlich zusammentreten soll - zwei Tagungen sind üblich geworden -, wird der Kreissynodalvorstand in der Regel monatlich vom Superintendenten unter Angabe des Hauptgegenstandes der Verhandlung einberufen. Die Häufigkeit der Sitzungen unterstreicht die Bedeutung des Kreissynodalvorstandes, der „den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode leitet". Das eigentliche Verwaltungsorgan ist also der Kreissynodalvorstand; dies wird in Artikel 112 noch einmal verdeutlicht: Der Superintendent leitet den Kirchenkreis in gemeinsamer Verantwortung mit den übrigen Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes. Die übrigen Mitglieder des KSV sind:
der/die Assessor/in, der/die Scriba, mindestens fünf, höchstens neun weitere Mitglieder (Synodalälteste).
Der Superintendent ist als Repräsentant der kirchlichen Mittelebene dem Kirchenkreis, den Kirchengemeinden und der Landeskirche verpflichtet. Seine Wahl bedarf der Bestätigung der Kirchenleitung. Er wird für eine Periode von acht Jahren von der Kreissynode gewählt und muss ordinierter Pfarrer sein. Als Seelsorger und Berater übt er die Aufsicht aus über die Kirchengemeinden und Presbyterien sowie über alle, die im Kirchenkreis ein Amt haben. Er soll insbesondere auf die Verkündigung des Wortes Gottes und die Verwaltung der Sakramente Acht haben. Diese Pflicht schließt begrenzte Disziplinarbefugnisse ein. Besondere Aufgaben des Superintendenten sind die Ordination der Kandidaten für das theologische Amt, die Leitung der Pfarrwahl und Einführung in ein Gemeindepfarramt sowie die Visitation der Gemeinden unter Mitwirkung des Kreissynodalvorstandes.
Das Superintendentenamt hat im Laufe der Zeit an Aufgabenumfang, Gewicht und Verantwortlichkeit deutlich gewonnen. Bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein nahm der zum Superintendenten gewählte Pfarrer parallel seine Aufgaben als Gemeindepfarrer wahr; das Superintendentenamt übte er - formal gesehen - nebenamtlich aus. Er sollte die Nähe zur Gemeinde und zu denen behalten, die hier ihren Dienst tun. Als Gemeindepfarrer sollte er vor der Gefahr bewahrt bleiben, sein Amt nur kirchenregimentlich zu verstehen. So sinnvoll diese Regelung auch war, dass der Superintendent Gemeindepfarrer blieb, so schwierig war für den Amtsinhaber die Wahrnehmung beider Aufgabenbereiche. Auch wenn ihm nur ein kleiner Gemeindebezirk zugeteilt wurde und er in seiner Gemeindearbeit durch einen Hilfsprediger unterstützt wurde, so war der Superintendent in der Regel überbeansprucht.
Mit dem Inkrafttreten des Superintendentengesetzes vom 18. Oktober 1974 kann auf Antrag der Kreissynode durch Beschluss der Kirchenleitung eine für den Superintendenten bestimmte Pfarrstelle des Kirchenkreises errichtet werden. In diesem Fall scheidet der Superintendent mit der Einführung in sein Amt aus seiner bisherigen Pfarrstelle aus. Soweit ersichtlich, haben von dieser Möglichkeit alle oder nahezu alle Kirchenkreise Gebrauch gemacht, so auch der Kirchenkreis Lübbecke.



Das Amt des Superintendenten haben im Kirchenkreis Rahden, später Lübbecke, bislang ausgeübt:


Karl Weihe

1818-1819 Karl Weihe wurde am 12. Juli 1752 in Gohfeld geboren. Seit 1774 war er Pfarrer in der damals noch zum Kirchenkreis Rahden gehörenden Gemeinde Mennighüffen, wo er 1829 verstorben ist. Das Superintendentenamt hat er in den Jahren 1818/1819 nebenamtlich wahrgenommen.

Anton Helle

1819-1829 Anton Helle stammte aus Lahde, geb. am 7. November 1754. Nach dem Studium in Halle war er zunächst Rektor in Petershagen, dann ab 1777 Stiftsprediger in Levern. 1805 übernahm er das Pfarramt in Dielingen, wo er am 27. November 1831 verstorben ist.

August Müller

1829-1842 August Müller wurde am 14. Januar 1793 in Aderstedt (Provinz Sachsen) geboren. Nach dem Studium in Halle und Göttingen legte er das Examen 1818 beim Konsistorium in Münster ab. Danach war er als Hauslehrer, anschließend als Pfarrer in Enger, Buchholz (Kirchenkreis Minden) und schließlich in Blasheim von 1826 bis 1852 tätig. Am 26. Oktober 1852 ist er in Bückeburg verstorben.



Karl Maßmann

1843-1847 Karl Maßnmann wurde am 21. November 1796 in Eisbergen (Weser) geboren. Nach dem Studium in Jena und Halle hat er 1820/21 in Münster das Examen abgelegt. Danach war er Adjunkt in Eisbergen, ab 1825 Pfarrer in Volmerdingsen, ab 1827 Pfarrer in Schnathorst, danach in Herford (Stift Berg), wo er am 22. August 1874 verstorben ist. Im Kirchenkreis Lübbecke war er 1843 zunächst als Superintendentur-Verwalter, dann von 1844 bis 1847 als Superintendent tätig. Von 1847 bis 1865 hat er das Superintendentenamt in Herford ausgeübt.

Gustav Munter 

1848-1871 Gustav Munter war wie viele seiner Amtsbrüder gebürtiger Minden-Ravensberger. Er wurde am 25. Januar 1796 in Stift Quernheim geboren. Nach dem Studium in Berlin und Halle legte er in Münster die Examina ab. Er war dann Adjunkt und Pfarrer in Heepen und ab 1835 Pfarrer in Holzhausen (Kirchenkreis Lübbecke), wo er am 26. August 1876 verstorben ist.



Karl Ludwig Kunsemüller
1871-1879 Karl Ludwig Kunsemüller wurde am 11. Januar 1804 in Enger geboren. Nach dem Studium in Halle und Berlin legte er das Examen in Berlin ab. Er war Pfarrer in Hüllhorst (ordiniert und eingeführt 1828), Pr. Oldendorf, Elberfeld und ab 1852 in Wehdem. Das Superintendentenamt übernahm er 1871. Er starb in Wehdem am 21. Mai 1879. Nach den vorliegenden Unterlagen hat er das Superintendentenamt bis zu seinem Tode ausgeübt.

Karl Erfling

1880-1883 Karl Erfling wurde am 19. Juli 1805 in Herford geboren. Nach dem Studium in Halle und Jena legte er die Examina in Münster und Jena ab. Er war dann Hilfsprediger in Heimsen, Pfarrer in Veitheim (jeweils Kirchenkreis Minden). 1852 übernahm er die Pfarrstelle in Blasheim; ab 1880 war er zugleich Superintendent im Kirchenkreis Lübbecke. Mit seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst 1883 endete auch das Superintendentenamt. Er starb am 11. Juli 1889 in Ubbedissen; beerdigt ist er in Blasheim.

Bernhard Volkening 


1883-1906 Der am 23. September 1823 in Gütersloh geborene Bernhard Volkening war nach seinem Studium in Halle,[.] Bonn und Berlin Gefängnisgeistlicher in Bielefeld-Sparrenburg, Religionslehrer am Lehrerseminar in Petershagen, von 1873 bis zu seiner Zurruhesetzung 1906 Pfarrer in Holzhausen. Das Superintendentenamt übte er von 1883 bis zu seiner Zurruhesetzung aus. Er starb am 10. Februar 1910 in Preußisch Oldendorf.

Hermann Laufher

1907-1908 Hermann Laufher wurde am 1. Juni 1849 in Höxter geboren. Nach dem Studium in Leipzig, Halle und Erlangen legte er seine Examina 1874 und 1876 in Münster ab. Im Jahre 1874 war er als Synodalvikar nach Lübbecke gekommen. Zunächst als Adjunkt und ab 1880 als Pfarrer war er dann in Wehdem tätig. Das Superintendentenamt übte er von 1907 bis zu seinem frühen Tod am 20. Juni 1908 aus.



Karl Kuhlo
1909-1927 Der am 6. Juni 1858 in Gohfeld (Kreis Herford) geborene Karl Kuhlo studierte in Leipzig, Erlangen und Bonn, legte die Examina in Münster ab, war dann in Gohfeld, Höxter und Löhne tätig, bevor er 1893 die Pfarrstelle in Hüllhorst übernahm. Dieses Amt übte er bis 1932 aus; er starb am 4. Januar 1940 in Rödinghausen; beerdigt ist er in Hüllhorst.

Martin Möller
1927-1941 Der am 27. November 1873 in Bad Oeynhausen geborene Martin Möller war nach seinem Studium in Erlangen, Halle, Greifswald und Bonn (Examina 1898 und 1899 in Münster) zunächst als Prinzen-Erzieher in Rheda, dann am Predigerseminar Soest tätig. Bevor er 1914 Pfarrer in Preußisch Oldendorf wurde, war er als Pfarrer in Schildesche und Höxter tätig gewesen. Von 1927 bis zu seinem Tode am 1. Dezember 1941 übte er zugleich das Superintendentenamt aus.

Ernst Güse 

1943-1946 Der am 14. Februar 1871 in Minden geborene, am 20. März 1954 in Lübbecke verstorbene Ernst Güse hatte in Marburg und Leipzig studiert, seine Examina in Münster abgelegt. Er war Privatschullehrer in Lemgo und Hilfsprediger in Ladbergen gewesen, bevor er das Predigerseminar Soest besuchte. 1901 wurde er als Pfarrer in Lübbecke eingeführt.
Von 1943 bis zu seiner Zurruhesetzung am 31. Dezember 1946 nahm Synodalassessor Güse im Auftrag des Konsistoriums das Superintendentenamt zunächst kommissarisch, dann als Amtsinhaber wahr.

Karl Leutiger
1948-1963 Der am 21. September 1893 in Bünde geborene Karl Leutiger studierte zunächst Philologie, dann Theologie in Marburg und Berlin. Von 1915 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil. Nach dem Kriege setzte er das Studium in Münster fort und legte hier seine Examina ab. Anfang der zwanziger Jahre war er am Predigerseminar Soest tätig. 1924 wurde er Hilfsprediger in Münster, dann Pfarrer in Enger und ab 1948 in Lübbecke, wo er zugleich das Superintendentenamt bis zu seiner Zurruhesetzung 1963 ausübte. Karl Leutiger war Seelsorger aus tiefer Überzeugung. In seiner besonnenen Wesensart war er stets bemüht, unterschiedliche Auffassungen zu überbrücken und Gegensätze auszugleichen. Seine besondere Neigung galt der Liturgie, die auch sein Prüfungsschwerpunkt in den Theologischen Examina war, in denen er viele Jahre mitwirkte. Superintendent Leutiger starb am 1. Januar 1979 und ist in Lübbecke beerdigt.

Dr. theol.

Helmut Begemann
1963-1978 Der am 5. Mai 1928 in Retzen/Bad Salzuflen als Sohn eines Landwirts geborene Helmut Begemann gehört zu der Generation von Schülern, die im jugendlichen Alter von 15 Jahren von der Schulbank weg zum Wehrdienst als Luftwaffenhelfer eingezogen wurden. Obschon in dieser Zeit kaum Schulunterricht stattfand, wurde ihm nach Ende des Krieges der Reifevermerk zuerkannt, der es ihm ermöglichte, an einem Abiturkursus teilzunehmen und 1946 das Abitur zu machen. Helmut Begemann studierte dann Theologie in Bethel, Heidelberg und Göttingen. Seine beiden Theologischen Examina legte er 1952 und 1954 im Landeskirchenamt in Bielefeld ab. Am 18. Juli 1954 wurde er in Lübbecke ordiniert. In den Jahren 1954 bis 1957 war er Präsidialvikar bei Präses D. Ernst Wilm, der ihm unter anderem die Aufgabe übertrug, Kontakte zu Gemeinden und zu Menschen in der DDR aufzubauen und zu pflegen. Die Pflege der grenzüberschreitenden Verbindungen, intern „Stille Wiedervereinigung" genannt, ist Helmut Begemann auch später wichtig geblieben. Während seiner anschließenden Tätigkeit als Studentenpfarrer in Bielefeld und gleichzeitig als Wissenschaftlicher Assistent an der Kirchlichen Hochschule Bethel schrieb er seine Dissertation über den „Strukturwandel der Familie", ein Thema, das er unter sozialtheologischen Gesichtspunkten untersuchte und das für ihn stets große Bedeutung behalten hat.
1958 wurde er Gemeindepfarrer in Lübbecke. Im Alter von erst 35 Jahren wurde ihm zusätzlich das Superintendentenamt des Kirchenkreises Lübbecke übertragen, das er mit großem Einsatz ausübte. Er verstand den Kirchenkreis nicht nur als ein räumliches Gebiet mit einer bestimmten Anzahl von Kirchengemeinden und entsprechenden Pfarrstellen, sondern als eine große Gemeinde, als Kirchenkreisgemeinde und kirchliche Handlungsebene eigener Art.
Aus diesem Verständnis heraus setzte er sich mit aller Kraft für die Neuordnung der Verwaltung, den Bau eines Kreiskirchenamtes, die Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeitenden - sowohl der hauptamtlichen als auch der ehrenamtlichen - ein. In seine Amtszeit fällt die Planung und der Bau der „Ev. Tagungs- und Bildungsstätte Haus Reineberg" und die Errichtung der ersten Diakoniestation im Jahre 1973. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren die Errichtung von Kindergärten, die Intensivierung der theologischen Arbeit mit der Pfarrerschaft und die Gestaltung der (Abendmahls -Gottesdienste.
Aufgrund seiner vielfältigen Begabungen und Fähigkeiten wurde der profilierte Lübbecker Superintendent im Jahre 1978 von der Landessynode zum Theologischen Vizepräsidenten der Ev. Kirche von Westfalen gewählt. Hier war er vor allem zuständig für theologische Fragen, für Personalfragen der Pfarrer und Pfarrerinnen und für die Diakonie. Zugleich oblag ihm die Verantwortung für die Friedensarbeit in der Landeskirche, die zur Zeit des sog. „Kalten Krieges" sehr umstritten war. Die Landessynode hat im Jahre 1982 dazu eine viel beachtete Entschließung verabschiedet, die von anderen Landeskirchen übernommen worden ist und zur Verständigung zwischen den gegensätzlichen Positionen wesentlich beigetragen hat.
Nachdem er das Leitungsamt des Theologischen Vizepräsidenten zehn Jahre wahrgenommen hatte, entschloss sich Helmut Begemann, für die letzten Jahre seiner Dienstzeit noch einmal ein Gemeindepfarramt zu übernehmen. So war er von 1987 bis 1993 als Pfarrer, diesmal in der Ev. luth. Kirchengemeinde St. Nicolai Lemgo, tätig. Er wollte bewusst ein Zeichen setzen, als er diesen ungewöhnlichen Schritt vollzog. Er wollte zeigen, dass Pastorsein das wichtigste und schönste Amt in der Kirche ist und dass sich die Kirche von der Ortsgemeinde her aufbaut. Er hat diese Zeit in Lemgo als besonders wohltuend und beglückend erlebt, eine Zeit, in der er seine bisherigen Erfahrungen einbringen und - nicht belastet durch übergemeindliche Verpflichtungen und Verwaltungsaufgaben - ausschließlich als Pastor seiner Gemeinde, als Prediger und Seelsorger wirken konnte.
Seit seiner Zurruhesetzung am 1. Juni 1993 lebt er mit seiner Frau in Bielefeld. Langeweile kennt er nicht; seine Zeit ist u. a. ausgefüllt durch Predigt- und Vortragstätigkeiten, durch Mitsingen in mehreren Chören und durch Studienreisen, besonders nach Israel und in islamische Länder. Dr. Begemann verstarb im Juni 2013. 



Paul-Gerhard Tegeler
1978-1998 Paul-Gerhard Tegeler wurde am 27. Juni 1933 in Hemer (heute Märkischer Kreis) geboren. Nachdem seine Eltern den Wohnsitz nach Blasheim verlegt hatten, besuchte er die Wittekind-Aufbauschule in Lübbecke. Nach dem Abitur im Jahre 1953 studierte er Theologie in Bethel, Tübingen und Münster. Das Erste Theologische Examen legte er 1958 ab; danach war er Vikar in Versmold, Schulvikar in Herford und bis zu seinem Zweiten Theologischen Examen, das er 1960 ablegte, in der Ausbildung an den Predigerseminaren in Dortmund und Soest. Seine Ordination fand am 29. Januar 1961 durch Superintendent Busse in der Martinikirche in Bielefeld statt.
Als sich ihm nach seiner eineinhalb-jährigen Hilfspredigertätigkeit an der Martinikirche Bielefeld die Möglichkeit bot, nach Rahden in den Kirchenkreis Lübbecke zurückzugehen, zögerte er nicht lange. Umso schwerer fiel es ihm dann, nach 16-jähriger Tätigkeit seine Gemeinde zu verlassen und das Superintendentenamt des Kirchenkreises Lübbecke zu übernehmen, das er 20 Jahre lang - von 1978 bis 1998 - ausübte.
Neben seinen Aufgaben im Kirchenkreis Lübbecke gab es weitere Schwerpunkte seiner Arbeit, so u. a. die fast 20-jährige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender des Kirchenkreisverbandes. In dieser Funktion hat er sich in besonderer Weise für die „Ev. Tagungs- und Bildungnsstätte Haus Reineberg" engagiert, deren Ausstrahlung in die Gemeinden ihm besonders am Herzen lag. Auch die Kirchenmusik war ihm, dem engagierten Trompetenspieler und langjährigen Landesobmann des „Posaunenwerks in der EKvW", sehr wichtig. Weitere Ehrenämter, u. a. der Vorsitz des „Minden-Ravensberger-Missionsvereins" und des Arbeitskreises „Kirche und Wirtschaft", kamen hinzu. Entspannung und Erholung von der Ausübung seines Berufes suchte und fand er, soweit die Zeit dies erlaubte, in der Ausübung sportlicher Aktivitäten. Am 20. Juni 1998 ist er in den Ruhestand gegangen.
Seit der Übernahme des Superintendentenamtes lebt er mit seiner Familie in Lübbecke. Abgesehen von gelegentlichen Gottesdiensten, die er für seine Amtsbrüder gern übernimmt, gilt sein besonderes Interesse der Heimatkunde und der Heimatgeschichte. Er verstarb im August 2014.



Friedrich-Wilhelm Feldmann
1998-2003 Friedrich-Wilhelm Feldmann wurde am 10. August 1941 in Isingdorf-Arrode (heute Werther/Westf.) geboren. Während seiner Kindheit und Jugend, die er in Bielefeld verlebte, wurde er früh durch seine Mitarbeit im CVJM und sein Mitwirken im Posaunenchor sowie im Jugendkammerchor Bielefeld geprägt. Nach dem Abitur, das er am altsprachlichen Zweig des Ratsgymnasiums Bielefeld im Jahre 1961 ablegte, wandte er sich dem Studium der Theologie in Bethel, Heidelberg, Göttingen und Münster zu. Das Erste Theologische Examen legte er 1966, das Zweite im Jahre 1969 jeweils am Landeskirchenamt in Bielefeld ab. Die Vikariatszeit hat er in besonderer Weise genutzt, um sich für spätere Aufgaben zu qualifizieren. So hat er ein einjähriges Sondervikariat bei der Rheinischen Mission Wuppertal-Barmen, dann ein 12-monatiges Gemeindevikariat in Dortmund-Melanchthon abgeleistet. Von großem Gewinn war für ihn die insgesamt zweieinhalbjährige Tätigkeit als Präsidialvikar, zunächst bei Präses D. Ernst Wilm, dann bei dessen Nachfolger Dr. Hans Thimme, der ihn am 9. November 1969 im Bodelschwingh-Gemeindehaus Bielefeld ordiniert hat.
Der weitere Weg führte den jungen Theologen, der zwischenzeitlich eine Familie gegründet hatte, 1971 als Gemeindepfarrer in die Kirchengemeinde Lübbecke. Neben seinem Amt als Gemeindepfarrer nahm Friedrich-Wilhelm Feldmann vielfältige Aufgaben im Kirchenkreis und auf der Ebene der EKvW wahr. U. a. war er Synodalbeauftragter für Telefonseelsorge, stellvertretender Synodalassessor, Vertreter der Region im landeskirchlichen „Ausschuss Seelsorge und Beratung" und seit 1992 Mitglied der Landessynode.
Als die Superintendentenwahl 1998 anstand, fand man in Friedrich-Wilhelm Feldmann einen kompetenten und allseits geschätzten Kandidaten, der den Kirchenkreis Lübbecke aus seiner fast 30-jährigen Tätigkeit bestens kannte. In der Tat kamen dem neuen Superintendenten Feldmann, der am 20. Juni 1998 durch Präses Manfred Sorg in der Lübbecker St-Andreas-Kirche in sein neues Amt eingeführt wurde, seine umfassende berufliche Erfahrung und seine profunden Kenntnisse des Kirchenkreises zugute. Umso größer war das Bedauern, als F. W. Feldmann das Superintendentenamt nach nur fünfeinhalbjähriger Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste. In seinem Ruhestand, den er mit seiner Frau in Lübbecke verbringt, gilt sein besonderes Interesse der Entwicklung unserer Kirche, ihrer Dienste und Werke. In seiner einfühlsamen, den Mitmenschen zugewandten Wesensart genießt er auch als Emeritus ein hohes Ansehen. Für ihn und seine Frau gibt es ein großes Hobby: das Mitsingen in der Kantorei St. Andreas.



Dr. theol. Rolf Becker
2003.-2015  Dr. Rolf Becker wurde am 7. März 1958 in Hüllhorst geboren. Nach dem Besuch der Grundschule Hüllhorst und des (damals) Staatlichen Gymnasiums Lübbecke nahm er 1977 das Studium der Theologie auf. Er studierte in Bethel, Bonn und Münster, legte 1983 und 1985 die beiden Theologischen Examina bei der EKvW in Bielefeld ab. Am 18. Mai 1986 wurde er in der Unierten Gemeinde Welver (Kirchenkreis Soest) von Superintendent Berthold Althoff ordiniert.
Seine Vikarzeit absolvierte er in den Jahren 1983 bis 1985 in der Ev. Reformierten Kirchengemeinde Bielefeld. Anschließend wurde er als „Pastor im Hilfsdienst" mit einer Vakanzvertretung in der Ev. Kirchengemeinde Welver beauftragt. In den Jahren 1986 bis 1988 war er in dieser Gemeinde als Pfarrer tätig. Die sich anschließende Phase eines „Pfarrers im Wartestand" nutzte er, um als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Ev. Theologie der Universität Osnabrück zu arbeiten. Er brachte eine Reihe von Publikationen heraus. In diesem Zusammenhang sei seine im Jahr 1996 erschienene Dissertation genannt: »Hans Küng und die Ökumene — Evangelische Katholizität als Modell«.
Nachdem Rolf Becker im Jahre 1995 einen zeitlich begrenzten kirchlichen Auftrag „Gemeindearbeit" in der Ev. luth. Kirchengemeinde Levern übernommen hatte, wurde er 1999 zum Pfarrer dieser Kirchengemeinde gewählt.
In der Synode des Kirchenkreises Lübbecke fiel der neuer Leveraner Pfarrer durch seine zupackende, spontane Art bald auf, so dass man ihn bat, für das vakant werdende Superintendentenamt zu kandidieren. Dr. Rolf Becker wurde in der Märzsynode 2003 als Nachfolger von Superintendent Friedrich-Wilhelm Feldmann gewählt und am 27. September 2003 von Präses Manfred Sorg in sein neues Amt eingeführt. Vom ersten Augenblick an war Dr. Becker sich dessen bewusst, dass er dieses Leitungsamt in einer sehr schwierigen Phase unserer Kirche übernommen hatte. Seine Offenheit und seine Dynamik sind ihm und seinen Gesprächspartnern sehr hilfreich, wenn es darum geht, sich von Althergebrachtem zu verabschieden und nach neuen Lösungen zu suchen. So ist sein Bemühen vor allem darauf gerichtet, in seinem Kirchenkreis Strukturen zu schaffen, die auch in Zukunft Bestand haben werden. Dass er dabei viel Überzeugungsarbeit leisten und große Widerstände überwinden muss, ist naheliegend. Er wechselte 2015 in ein Amt der EKD.



Seit 2016:


Dr. Uwe Gryczan

Dr. Uwe Gryczan wurde in Gelsenkirchen geboren und lebte seit seiner Schulzeit im Münsterland. Seine erste Pfarrstelle übernahm er 1991 in der Ev. Kirchengemeinde Freckenhorst, einer Diasporagemeinde, in der viele Menschen Flucht und Vertreibung erlebt hatten. 2006 wechselte er in die Ev. Kirchengemeinde Warendorf, wo er bis 2016 als Gemeindepfarrer tätig war. Übergemeindlich übte er im Synodalbereich Warendorf/Greven das Amt des Regionalpfarrers aus. Zudem war er viele Jahre lang im Ev. Kirchenkreis Münster Vorsitzender des Ausschusses Verkündigung und Gottesdienst.
Seit 2016 ist er leitender Theologe im Ev. Kirchenkreis Lübbecke. Dr. Gryczan ist verheiratet und hat drei Kinder.

Gryczan sieht angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen (z.B. Säkularisierung, demographische Entwicklung, wirtschaftlicher Strukturwandel) und des Rückgangs der kirchlichen Finanzkraft die Kirche vor der großen Herausforderung, verantwortlich mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen. Der Ev. Kirchenkreis Lübbecke mit seinen Gemeinden, Einrichtungen und synodalen Diensten müsse sich künftig organisatorisch so aufstellen, dass weder die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten noch die Menschen, die sich in der Kirche engagieren, dauerhaft überfordert werden. „Für die Zukunft sehe ich die Aufgabe, sich auf die eigenen Stärken zu konzentrieren und die bestehenden kirchlichen Angebote weiter zu vernetzen und aufeinander abzustimmen, “schrieb der engagierte Theologe in seiner Bewerbung.
Gryczan hat in Kirchengeschichte promoviert. Er ist Gottesdienstcoach, Trainer für die Lektorenausbildung. Er hat eine Ausbildung in „Themenzentrierter Interaktion“ und eine Zusatzqualifikation im Bereich „Leiten und Entscheiden“. Gryczan hat das C-Examen für Kirchenmusik und interessiert sich sehr für Musik. Daneben liegt ihm die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen.





Mit freundlicher Genehmigung von Günter Linkermann aus: Gemeinden und Seelsorge im Altkreis Lübbecke - Vergangenheit und Gegenwart.