Evangelischer Kirchenkreis Lübbecke

Kreissynode

Die Kreissynode ist das Leitungsorgan des Kirchenkreises. In ihr sind alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises und synodale Dienste und Ämter und Werke vertreten. Alle vier Jahre (turnusmäßig mit den Presbyteriumswahlen) wird die Kreissynode neu gebildet. Sie versammelt sich bei uns im Ev. Kirchenkreis Lübbecke jeweils zu einer Sommer- und einer Herbstsynode an einem von ihr selbst bestimmten Ort sowie außerdem dann, wenn der Kreissynodalvorstand es für erforderlich hält. 
Sie muss einberufen werden, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder, ein Drittel der Presbyterien oder die Kirchenleitung es fordert. Der Zeitpunkt der Tagung und die Tagesordnung werden durch den Kreissynodalvorstand festgesetzt. 
Die Kreissynode wird durch die/den Superintendentin / Superintendenten einberufen und geleitet. Die Verhandlungen der Kreissynode sind öffentlich, soweit sie im Einzelfall nichts anderes beschließt.

Kreissynode Lübbecke stimmt für eine Zusammenlegung von vier Kreiskirchenämter

Alexander Kröger


Verwaltungsleiter Carsten Schöneberg berichtet bei der Kreissynode im Thomas-Gemeindezentrum über die beabsichtigte Zusammenführung der Kreiskirchenämter

Lübbecke, den 31. Januar 2025

Das Ergebnis der Abstimmung am Mittwochabend (29.01.2025) im Thomas-Gemeindezentrum ist deutlich: Einstimmig votierte die Kreissynode Lübbecke für den Antrag, die bisher vier einzelnen Verwaltungen der evangelischen Kirchenkreise Herford, Lübbecke, Minden und Vlotho ab dem 1. Januar 2026 an einem zentralen Standort zu bündeln. Das neue Gemeinsame Kreiskirchenamt soll seinen Sitz in Herford haben, allerdings verbleiben manche Verwaltungstätigkeiten am Standort in Lübbecke.

„Mit dieser Entscheidung der Kreissynode wird ein wichtiger Schritt in der Verwaltungsreform der evangelischen Kirche in der Region vollzogen. Die Neustrukturierung wird zu einer gut aufgestellten, effizienten und gemeindenahen Verwaltung führen“, sagte die stellvertretende Superintendentin Barbara Fischer. Sie leitete die Kreissynode in Vertretung des am Coronavirus erkrankten Superintendenten Dr. Uwe Gryczan.

Grundsatzbeschluss erfolgte 2023

Bereits im April 2023 hatte die Kreissynode Lübbecke den Grundsatzbeschluss gefasst, das Kreiskirchenamt Lübbecke in das neu zu bildende Gemeinsame Kreiskirchenamt im Gestaltungsraum VIII einzugliedern. Der Gestaltungsraum umfasst die vier evangelischen Kirchenkreise Lübbecke, Herford, Vlotho und Minden.

Seitdem gab es mehrere kirchenkreisübergreifende Beratungen auf Verwaltungsebene, die sowohl die gemeinsame Zusammenarbeit betrafen wie auch die zukünftige Arbeit an den bisherigen Standorten. Demnach soll mit dem neu zu bildenden Gemeinsamen Kreiskirchenamt eine enge Anbindung an die Kirchengemeinden sowie die Superintendenturen und synodalen Dienste gewährleistet bleiben. Zudem soll es an jedem Standort kompetente Ansprechpersonen geben, die fachspezifische Beratungen sicherstellen. Somit bleibt der Standort des bisherigen Kreiskirchenamtes Lübbecke als örtliche Anlaufstelle des Kirchenkreies erhalten, allerdings mit weniger Personal.

Neben den Superintendenturen sollen auch die synodalen Dienste, darunter das Jugendpfarrämter und Jugendreferate, sowie die Organisationseinheiten der evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder und die Friedhofsverwaltungen in den Kirchenkreisen verbleiben. Dies gilt auch für die Arbeitsorte der Verwaltungsmitarbeitenden dieser Bereiche. Unabhängig davon kann weiterhin jeder Kirchenkreis eigenständig entscheiden, ob er zum Beispiel zur Verwaltung der Kitas Kooperationen mit anderen Kirchenkreisen eingehen oder individuelle Lösungen entwickeln möchte.

Interessenausgleich für betroffene Mitarbeitende


„Als neuer gemeinsamer Standort ist das bisherige Kreiskirchenamt in Herford vorgesehen. Die Entscheidung für diesen Standort als Gemeinsames Kreiskirchenamt basiert auf einer detaillierten Prüfung des Raumbedarfs im Vergleich zu den vorhandenen Kapazitäten. Zwar sind auch in Herford gewisse Anpassungen notwendig, jedoch erfüllt dieser Standort die Anforderungen am besten“, erklärte Verwaltungsleiter Carsten Schöneberg.

Da viele Mitarbeitende der Kreiskirchenämter durch die Zentralisierung mit einer zusätzlichen Belastung konfrontiert sind, hat sich der Kirchenkreisverband Herford, Lübbecke, Minden und Vlotho die Aufgabe gestellt, einen angemessenen Interessenausgleich mit den Mitarbeitendenvertretungen zu verhandeln. Ziel ist es, eine tragfähige Lösung für alle Beteiligten zu finden und die Arbeitsbedingungen fair zu gestalten.

Beschlusslage der vier Kirchenkreise

„Die vier Kirchenkreise bleiben mit diesem Beschluss weiterhin selbstständig, es geht hier um eine Zusammenlegung der kreiskirchlichen Verwaltungen“, betonte Barbara Fischer. Bereits am 14. November 2024 hatte die Synode des Kirchenkreises Herford und am 22. November die Synode des Kirchenkreises Minden dem Antrag auf Verwaltungszusammenführung mit dem gemeinsamen Kreiskirchenamt am Standort Herford zugestimmt. Nach der jetzt erfolgten Zustimmung des Kirchenkreises Lübbecke fehlt noch die Beschlussfassung des Kirchenkreises Vlotho, die auf seiner Sondersynode am 31. Januar auf dem Programm steht.


Pfarrerin Barbara Fischer, stellvertretende Superintendentin