Evangelischer Kirchenkreis Lübbecke

Kreissynode

Die Kreissynode ist das Leitungsorgan des Kirchenkreises. In ihr sind alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises und synodale Dienste und Ämter und Werke vertreten. Alle vier Jahre (turnusmäßig mit den Presbyteriumswahlen) wird die Kreissynode neu gebildet. Sie versammelt sich bei uns im Ev. Kirchenkreis Lübbecke jeweils zu einer Sommer- und einer Herbstsynode an einem von ihr selbst bestimmten Ort sowie außerdem dann, wenn der Kreissynodalvorstand es für erforderlich hält. 
Sie muss einberufen werden, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder, ein Drittel der Presbyterien oder die Kirchenleitung es fordert. Der Zeitpunkt der Tagung und die Tagesordnung werden durch den Kreissynodalvorstand festgesetzt. 
Die Kreissynode wird durch die/den Superintendentin / Superintendenten einberufen und geleitet. Die Verhandlungen der Kreissynode sind öffentlich, soweit sie im Einzelfall nichts anderes beschließt.

Kreissynode zu Gast in Nettelstedt

Alexander Kröger


Inge Sauerbrey (vorne links) mit ihrem Nachfolger Claus Wischmeyer (vorne rechts) und Superintendent Dr. Uwe Gryczan (Bildmitte) sowie dahinter den Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes (von links): Arnold Konow, Dr. Ulrike Schäfer, Pfarrer Dr. Roland Mettenbrink, Heinfried Bolle, Jörg Halstenberg und Pfarrerin Barbara Fischer

Lübbecke, den 08. Mai 2024

Der Evangelische Kirchenkreis Lübbecke hatte zur Kreissynode nach Nettelstedt ins Gemeindezentrum Gabriel-Kirche eingeladen. In der Synode sitzen gewählte Laien und Geistliche, die über wesentliche Fragen des kirchlichen Lebens entscheiden.

Auf der Tagesordnung stand - neben mehreren Sachberichten und Verwaltungsentscheidungen - die Wahl eines nichttheologischen Mitgliedes in den Kreissynodalvorstand. Für etwas Erleichterung in der derzeitigen, angespannten Finanzlage des Kirchenkreies sorgte die Nachricht über unerwartete Kirchensteuermehrzuweisungen aus den Jahren 2020 bis 2022. Außerdem gab es Informationen zur möglichen weiteren Entwicklung von der „DIE DIAKONIE Pflege- und Gesundheitsdienst gGmbH“, die seit dem vergangenen Jahr im Insolvenzverfahren ist.


Superintendent Dr. Uwe Gryczan beim Gottesdienst zur Verabschiedung von Inge Sauerbrey und zur Einführung von Claus Wischmeyer in den Synodalvorstand

Claus Wischmeyer neu im Kreissynodalvorstand

Inge Sauerbrey aus Espelkamp gehörte dem Kreissynodalvorstand seit 2012 an. Darüber hinaus ist sie ehrenamtlich in ihrer Kirchengemeinde engagiert. Bei der letzten Wiederwahl kündigte sie an, dass sie aus Altersgründen nicht die gesamte Amtszeit in der Kirchenkreisleitung mitarbeiten möchte. „Ich schaue mit großer Dankbarkeit auf die Arbeit im Kreissynodalvorstand zurück“, sagte sie. Beim offiziellen Abschied während der Synode hat Superintendent Dr. Uwe Gryczan ihre langjährige, ehrenamtliche und tatkräftige Mitarbeit noch einmal hervorgehoben. „Herzlichen Dank für das Engagement. Inge Sauerbrey war stets sehr gut vorbereitet und ihr Wort hatte Gewicht“, lobt er.

Als Nachfolger wurde Claus Wischmeyer von den anwesenden 61 Synodenmitgliedern einstimmig in den Vorstand gewählt. Hauptberuflich ist er Richter am Amtsgericht Minden. Nebenberuflich leitet er als ausgebildeter Kirchenmusiker den Posaunenchor der Kirchengemeinde Lübbecke. Außerdem war er von 2004 bis 2016 Presbyter in seiner Kirchengemeinde und von 2008 bis 2014 Vorsitzender des Synodalen Jugendausschusses.

Zusätzliche Kirchensteuereinnahmen

Bessere Finanzzahlen als erwartet, konnte der Vorsitzende des kreiskirchlichen Finanzausschusses, Bernd Kammann, verkünden. Für den Kirchenkreis gibt es aus den Jahren 2020 bis 2022 Kirchensteuermehrzuweisungen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro. Der unerwartete Geldsegen soll laut Beschluss der Kreissynode in die Tilgung „Darlehn Altenheim Lübbecke“ fließen.

Im vergangenen Dezember zeigten sich alle Kirchengemeinden des Kirchenkreies solidarisch mit der Kirchengemeinde Lübbecke, die aufgrund der Insolvenz des Betreibers des Altenheimes Lübbecke auf einer hohen Immobilienhypothek sitzen blieb und die nicht hätte bezahlen können. Die Kirchengemeinden erklärten sich bereit, unter erheblichen finanziellen Einbußen ihrer eigenen Mittel gemeinsam den Kredit abzuzahlen, doch das ist jetzt nicht mehr notwendig.

Zwar ist die Kirchensteuermehrzuweisung noch nicht ausreichend, um das Darlehen vollständig abzudecken, denn es bleibt eine Lücke von rund 142 Tausend Euro, aber diese Lücke ist verglichen zu vorher finanzierbar und könnte vielleicht durch einen voraussichtlichen Mehrbetrag der Kirchensteuerabrechnung 2023 geschlossen werden. Kammann: „Es ist ein Glücksfall, dass wir die Problematik, über die wir heiß diskutiert haben, mit den Kirchensteuermehrzuweisungen aus den drei Jahren lösen können. Das ist für alle Gemeinden eine große Entlastung.“


Bernd Kammann, Vorsitzende des kreiskirchlichen Finanzausschusses

Zukunft der „DIE DIAKONIE Pflege- und Gesundheitsdienst gGmbH“

Vor etwa einem Jahr musste „DIE DIAKONIE Pflege- und Gesundheitsdienst gGmbH“ als Betreiber des Evangelischen Alten- und Pflegeheims am Kirchplatz in Lübbecke aufgrund der hohen Anforderungen an den baulichen Brandschutz des Gebäudes Insolvenz anmelden. In dessen Folge kam es zur Schließung der Einrichtung.

Lutz Schäfer, Geschäftsführer von „DIE DIAKONIE Pflege- und Gesundheitsdienst gGmbH“, gab jetzt auf der Kreissynode einen Zwischenbericht. Demnach seien die notwendigen Gespräche mit den wesentlichen Gläubigern der Gesellschaft abgeschlossen. „DIE DIAKONIE Pflege- und Gesundheitsdienst gGmbH“ ist durch die Tochtergesellschaft „Matthäus Seniorenzentrum Altenhilfe gGmbH“ zusätzlich auch Betreiber des Matthäus-Seniorenzentrums in Lübbecke. Der Vermieter der Immobilie gehört zu den Gläubigen der insolventen Gesellschaft. Schäfer: „Bei den Verhandlungen in diesem Jahr um die Fortführung des Mietvertrages konnte in mündlicher Verhandlung vor Kurzem ein klassischer Kompromiss gefunden werden.“ Diese Klärung benötigt noch einen schriftlichen Vertrag, Schäfer ist guten Mutes, dass der demnächst unterschriftsreif ist.

Seiner Aussage nach könnte dann voraussichtlich noch vor den Sommerferien ein Insolvenzplan beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Schäfer: „Dieser muss durch die Gläubigerversammlung genehmigt werden. Bei deren Zustimmung kann das Insolvenzverfahren gemäß dem Insolvenzplan beendet werden.“

Der Geschäftsführer zeigte sich zuversichtlich, dass neben den Aktivitäten des Vereins DIE DIAKONIE Diakonisches Werk die ambulante, teilstationäre und die stationäre Pflege zukunftsfähig fortgeführt und entwickelt werden könne. Ein Konzept zur Restrukturierung des Vereins solle auf der nächsten Synode des Kirchenkreies im Herbst vorgelegt werden.


Lutz Schäfer, Geschäftsführer von „DIE DIAKONIE Pflege- und Gesundheitsdienst gGmbH“

Zusammenführung der Kreiskirchenämter

Im vergangenen Jahr beschlossen die vier Kirchenkreise Herford, Lübbecke, Minden und Vlotho ab 2026 statt vier einzelne Kreiskirchenämter eine gemeinsame Verwaltung zu etablieren. Verwaltungsleiter Carsten Schöneberg gab jetzt einen informativen Zwischenbericht. Demnach sollen bis Juni die bisherigen regionalen Arbeitsprozesse ausgewertet sein. Danach erfolgt eine Soll-Beschreibung der zukünftigen, gemeinsamen Verwaltungsprozesse. Bis Oktober 2025 sollen sie etabliert werden, damit ein möglichst reibungsloser Start des Gemeinsamen Kreiskirchenamtes im Januar 2026 erfolgen kann.


Verwaltungsleiter Carsten Schöneberg

Gesangbuchfest am 30 Juni

In diesem Jahr kann das „Evangelische Gesangbuch“ seinen 500. Geburtstag feiern. Dazu gibt es landesweit mehrere Veranstaltungen, zum Beispiel am Sonntag, 30. Juni 2024, ab 17 Uhr in der Thomaskirche Espelkamp ein öffentliches Gesangbuchfest. „Es wird ein buntes fröhliches Programm mit vielen Überraschungen geben“, kündigt Kreiskantor Heinz-Hermann Grube an.