Evangelischer Kirchenkreis Lübbecke

Ausschuss Kirche und Gesellschaft diskutiert mit Politikern

Roland Mettenbrink



Von links nach rechts: Barbara Fischer (Stellv. Superintendentin), Dr. Roland Mettenbrink (Vors. Kirche u. Gesellschaft),Bianka Winkelmann (MdL), Ernst-Wilhelm Rahe (MdL), Manuel Kapetschny (AEBB), Georg Esenwein (AEBB), Detlev Block (Vors. AEBB)

 




Der Ausschuss "Kirche und Gesellschaft" des Evangelischen Kirchenkreises Lübbecke hatte unter der Leitung von Pfarrer Dr. R. Mettenbrink Vertreter des
Aktionsbündnisses Eisenbahnstrecke Bassum-Bünde e.V. (AEBB) eingeladen. Das
Thema war, den aktuellen Stand und die Zukunftsaussichten der stillgelegten, aber reaktivierungswürdigen Eisenbahnstrecke Bassum-Bünde zu diskutieren. Nach einer einführenden Andacht von Dr. Mettenbrink stellte der Vertreter des Vorstandes des AEBB Detlev Block den Verein vor. Das AEBB hat 113 Mitglieder, darunter sind auch 10 Kommunen, die einer Reaktivierung der Strecke positiv gegenüberstehen. Der Verein hat
verschiedene Absichten zur Beseitigung des Schienenweges bereits abwenden können und beschäftigt sich momentan mit dem drohenden Verkauf von Teilstrecken. Hier hat es erfreulicherweise ein momentanes Einlenken der Bahn gegeben, sodass das Aktionsbündnis dadurch eine Atempause bekommt, um ein weiteres Vorgehen festlegen zu können. Die anwesenden Abgeordneten Bianca Winkelmann (CDU) und Ernst-Wilhelm Rahe (SPD)
sprachen sich dafür aus, länderübergreifende Gespräche anzuregen, da der Schienenweg in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegt. Hier bietet sich ein abgestimmtes Vorgehen an.
Der Ausschuss betonte, dass bei der Frage der Reaktivierung stets die gesamte Strecke von Bünde (bzw. Bielefeld) bis Bassum (bzw. Bremen) zu betrachten sei.
Einstimmig wandte man sich gegen Entwidmungen und plädierte für eine Reaktivierung
der Gesamtstrecke (inkl. Strecken des Sulinger Bahn-Kreuzes), die aus ökologischen Gründen
(Klimawandel, Bewahrung der Schöpfung) und der Förderung der Verkehrsinfrastruktur und Mobilität in diesem ländlichen Raum (Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, Artikel 72 GG) geboten sei.